Der Begriff Ordonnanz, auch Ordonanz, (franz. ordonnance - Befehl, Anordnung) bezeichnet:

* einen Soldaten, der zum Dienst als Kellner in Offiziers- und Unteroffiziersheimen oder bei militärischen Festveranstaltungen, oder auch zur Befehlsübermittlung abkommandiert ist (Gefechtsordonnanz).
* einen Befehl, einen Erlass oder eine Anordnung.
* die Gefechtsaufstellung von Heeren, insbesondere dem Fußvolk im 16. und 17, Jahrhundert (Ordonnanz (Gefechtsordnung))
* Ordonnanzoffizier
* Ordonnanzwaffe
* Ordonnanzrad